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IM SCHADENFALL GUT BERATEN





Wenn der Ernstfall eintritt und man einen Schaden hat, wissen die meisten nicht was sie tun sollen und wie man mit dieser Situation umgeht. Man steht knöcheltief im Wasser, der Blitz hat eingeschlagen, die Spülmaschine hatte einen Kurzschluss, man ist jemanden ins Auto gefahren. Szenarien, die viele nicht kennen. Hier können Sie sich voll und ganz auf uns verlassen, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir geben Ihnen einige hilfreiche Tipps, wie Sie sich im ersten Moment verhalten sollten.

Rufen Sie umgehend die Polizei und lassen bis zum Eintreffen alles so, wie Sie es vorgefunden haben. Nach der polizeilichen Aufnahme machen Sie bitte Bilder für uns. In der Regel versuchen wir Sie so schnell wie möglich nach Schadeneintritt zu besuchen. Sollten die Einbruchsspuren die Sicherheit gefährden (z.B. ein eingeschlagenes Fenster), beauftragen sie bitte einen Glaser mit der Not-Verglasung. Wenn Ruhe eingekehrt ist erstellen Sie uns bitte eine Übersicht der entwendeten Gegenstände. Wichtig sind hier die genaue Bezeichnung und der Anschaffungswert. Sammeln Sie bitte so viele Nachweise wie möglich (Rechnungen, Verpackungen, Zertifikate bei Schmuck).
Versuchen Sie zunächst den Ort des Wasseraustritts zu bestimmen. Sollten Sie in einer Mietwohnung wohnen, kontaktieren Sie umgehend Ihren Vermieter! Die meisten Wasserschäden führen auf einen Gebäudeschaden zurück.Sollte das Wasser schnell und in großen Mengen austreten, stellen Sie das Wasser ab und rufen Sie einen Wasserinstallateur!
Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei. Bei der Schadenaufnahmen benötigen wir zwingend die Tagebuchnummer. Heben Sie immer alle Unterlagen und die Rechnung zum Fahrrad auf, diese fordern wir im Schadenfall ein! Sollten Rechnung und Unterlagen nicht vorliegen, lassen Sie sich den Wert des Fahrrads vom Händler bestätigen, oder schließen Sie einen Kaufvertrag, bei Privatkäufen. Auch Fotos vom Fahrrad sind bei der Wertermittlung immer hilfreich!
Ist die Schuldfrage klar? Tauschen Sie die Kontaktdaten aus. Ist die Schuldfrage unklar, rufen Sie die Polizei. Sollte es sich um eingeparktes Fahrzeug handeln, entfernen Sie sich nicht vom Schadenort, ohne, dass die Polizei den Vorfall vor Ort aufgenommen hat.
Rufen Sie umgehend die Polizei an. Bei Berührungen mit einem Tier, insbesondere Will, benötigen wir grundsätzlich immer den Polizeibericht. Lassen Sie ihr Auto nicht ohne vorherige Rücksprache mit uns reparieren. Es kann immer sein, dass ein Gutachter sich das Fahrzeug anschaut.
Ein Haftpflichtschaden ist immer unangenehm, egal ob im Freundes- und Bekanntenkreis, oder bei jemand Fremdes. Doch das gehört zum Alltag dazu, Gegenstände gehen kaputt. Damit Sie vorab wissen, welche Unterlagen wir anfordern werden, hier eine kurze Übersicht:

  • Daten des Geschädigten (Name, Anschrift, PLZ, Ort, Telefonnummer)
  • Anschaffungsrechnung der beschädigten Sache
  • Fotos der beschädigten Sache

Wichtig ist hier, dass wir in der Haftpflichtversicherung anders als bei der Hausratversicherung nicht den Wiederbeschaffungswert übernehmen. Anhand der Anschaffungsrechnung und dem Alter des Gegenstandes errechnen wir den Zeitwert, den wir bei der Erstattung zu Grunde legen.
In jedem Fall sollten Sie uns so schnell wie möglich von dem Schaden in Kenntnis setzen.  Wir helfen Ihnen beim weiteren Vorgehen und stellen Kontakte zu Handwerkern und Dienstleistern her!